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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Auf der Grundlage der §§ 8, 9 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 in der derzeit gültigen Fassung sowie § 1, § 2 Abs. 1 und § 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 in der derzeit geltenden Fassung und des § 33 der Friedhofssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 11.04.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

Dem § 3 Gebührenschuldner und Fälligkeit wird folgender Satz hinzugefügt:

„Einzelne Gebühren unterliegen dem Umsatzsteuerrecht gemäß § 2b UStG und sind dementsprechend gekennzeichnet.“

Die Anlage 1 Gebühren wird wie folgt geändert:

I. Grabstellengebühr für Reihengräber

4.

Anonymes Reihengrab für Feuerbestattung (Grüne Wiese für Urnen)

inklusive voller Steuersatz USt. (derzeit 19 %)

V. Bestattungsgebühr inklusive voller Steuersatz USt. (derzeit 19 %)

1.

Aushebung und Verschließen einer Urnengruft für eine Bestattung bzw. Umbettung

2.

Aushebung und Verschließen einer Urnengruft für Versand, inkl. Kosten Versand

VI. Gebühren für die Beräumung von Gräber inklusive voller Steuersatz USt. (derzeit 19 %)

1.

Grabstätteneinebnung nach Aufwand je Std.

35,00 €

2.

Entsorgung der Grabaufbauten

2.1.

Grabstätte für Erdbestattungen Einfassung und Grabmal

2.2.

Grabstätte für Erdbestattungen Einfassung oder Grabmal

2.3.

Grabstätte für Feuerbestattungen Einfassung und Grabmal

2.4.

Grabstätte für Feuerbestattungen Einfassung oder Grabmal

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer 0rtsteile tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Oschersleben (Bode), den 14.04.2023

Kanngießer
Bürgermeister