Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 (2) Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2022 (GVBL. LSA S. 130), in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 11.04.2023 folgende 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Freizeiteinrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile beschlossen:
| 1. Anlage 1 wird wie folgt geändert: | |
| a) | Gebühren für die Benutzung der Freizeiteinrichtung Freibad der Stadt Oschersleben (Bode) |
| (inkl. ermäßigtem Umsatzsteuersatz) erhält folgende Fassung: | |
| frei |
| 3,00 € |
| 27,00 € |
| 4,00 € |
| 36,00 € |
| 3,00 € |
Bei Veranstaltungen der Motorsport Arena Oschersleben GmbH erworbene und für die Dauer dieser Veranstaltung gültige Eintrittskarte für das Freibad | Betrag des Entgeltes aufgedruckt |
Die 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Freizeiteinrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 14.04.2023