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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Oschersleben (Bode) schreibt folgende Baugrundstücke innerhalb der Kernstadt Oschersleben (Bode) aus:

Gemarkung Oschersleben

Baugrundstück 1 (Flur 33, Flurstück 407 u. 409) mit 1.000 m2,

Baugrundstück 2 (Flur 33, Flurstück 410, 412 u. 414) mit 1.013 m².

Die Grundstücke liegen in der „Umgehungsstraße“. Deren verkehrliche Erschließung erfolgt über die „Schermcker Straße“ und den „Seehäuser Weg“.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wird gem. § 34 Abs. 1 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) geprüft. Für das Gebiet bestehen keine örtlichen Bau- bzw. Gestaltungsvorschriften. Das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen.

Die zum Verkauf ausgeschriebenen Baugrundstücke liegen in einer beliebten Wohnlage mit einer sehr guten Verkehrsanbindung.

Das Grundstück ist voll erschlossen, d. h. alle Hauptleitungen der Versorgungsträger (Wasser/Abwasser/Strom) liegen in der öffentlichen Verkehrsfläche der Umgehungsstraße. Die Bauherren müssen bei den jeweiligen Versorgungsträgern die Hausanschlüsse beantragen und finanzieren.

Das Mindestgebot beträgt:

70,00 €/m2

Vom Erwerber sind zusätzlich die Nebenkosten wie Notar-, Grundbucheintragungskosten sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.

Kaufpreisgebote für das jeweilige Flurstück sind im verschlossenen Umschlag bis zum 31.05.2023 mit dem Kennwort „Angebot Umgehungsstraße und entsprechendes Baugrundstück“ zu richten an: Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Grundstücksverwaltung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode). Es kann von einem Bieter auf jedes Flurstück gesondert geboten werden. Der Zuschlag richtet sich nach der Gebotshöhe. Bei mehreren gleichlautenden Geboten entscheidet das Los.

Benjamin Kanngießer
Bürgermeister