Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 11.04.2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2021 „Wohnpark Zuckerfabrik“ in Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Die Schwerpunkte der 1. Änderung des Bebauungsplans 01/2021 „Wohnpark Zuckerfabrik“ sind:
| - | Ableitung des Niederschlagwassers |
| - | Änderung der Bebauung von 2 Wohnfelder |
| - | Straßenführung innerhalb des Baugebietes |
Für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt, d. h. es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, weil die Vorprüfung des Einzelfalls ergeben hat, dass sich voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), 5. Mai 2023