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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2021 „Wohnpark Zuckerfabrik“ in Oschersleben (Bode)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)

Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 11.04.2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2021 „Wohnpark Zuckerfabrik“ in Oschersleben (Bode) einzuleiten.

Die Schwerpunkte der 1. Änderung des Bebauungsplans 01/2021 „Wohnpark Zuckerfabrik“ sind:

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Ableitung des Niederschlagwassers

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Änderung der Bebauung von 2 Wohnfelder

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Straßenführung innerhalb des Baugebietes

Für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt, d. h. es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, weil die Vorprüfung des Einzelfalls ergeben hat, dass sich voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), 5. Mai 2023

gez. Kanngießer
Bürgermeister