Bekanntmachung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) mit den Ortschaften Alikendorf/Altbrandsleben/Ampfurth/Beckendorf-Neindorf/Groß Germersleben/Hordorf/Hornhausen/ Kleinalsleben/Klein Oschersleben/Peseckendorf/Schermcke/Stadt Hadmersleben
Die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans wurde durch den Stadtrat am 09.06.2020 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2020. Der Vorentwurf der Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans mit der Planzeichnung (3 Teile), einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes, liegen für die Dauer vom 6. Mai 2024 bis zum 14. Juni 2024 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:
| vormittags | nachmittags | |
| Montag | 09:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 15:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr — 12:00 Uhr |
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Zusätzlich wird der Vorentwurf der Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) in der vorgenannten Zeit auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden abgegeben werden.
Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 14. Juni 2024 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
| Hinweise: | |
| 1) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. |
| 2) | Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
| 3) | Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden. |
| 4) | Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. |
| 5) | Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. |
Stadt Oschersleben (Bode), den 3. Mai 2024