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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) und der Ortschaftsräte am 09.06.2024 (gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt)

Der Stadtwahlausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

-> Für den Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode)

-> Für den Ortschaftsrat Alikendorf

-> Für den Ortschaftsrat Altbrandsleben

Ø Für den Ortschaftsrat Ampfurth

Ø Für den Ortschaftsrat Beckendorf-Neindorf

-> Für den Ortschaftsrat Groß Germersleben

Ø Für den Ortschaftsrat Hordorf

-> Für den Ortschaftsrat Hornhausen

-> Für den Ortschaftsrat Klein Oschersleben

-> Für den Ortschaftsrat Kleinalsleben

-> Für den Ortschaftsrat Peseckendorf

Ø Für den Ortschaftsrat Schermcke

-> Für den Ortschaftsrat Stadt Hadmersleben

Oschersleben (Bode), den 09.04.2024

Steffen

Wahlleiter

Die Erklärung von Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (§ 28 Abs. 7 KWG LSA i. V. m. § 21 Abs. 12 KWG LSA) von Herrn Thomas Neumann ist auf der Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) www.oscherslebenbode.de unter Rubrik Kommunalwahl 2024, als Anlage der Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge einsehbar.

Gemäß § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) in der zur Zeit gültigen Fassung erfolgen alle übrigen gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, sowie nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, im Internet unter der Internetadresse www.oscherslebenbode.de und der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.

Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte der Stadt Oschersleben (Bode) erfolgte am 09.04.2024.

Oschersleben (Bode), den 09.04.2024

Kanngießer

Bürgermeister