Zu den Gemeinschaftsanlagen zählen anonyme Urnengemeinschaftsanlagen, Urnengemeinschaftsanlagen mit Namenskennzeichnung und Erdgemeinschaftsanlagen. Bürger, die sich dafür entscheiden, ihre Angehörigen in einer der genannten Gemeinschaftsanlagen beizusetzen, werden im Vorfeld darüber informiert, dass diese Grabanlagen in der Gestaltung und Pflege den Regelungen der geltenden Friedhofssatzung unterliegen. Auf dem Friedhof Oschersleben verweisen Hinweisschilder an den Anlagen auf die entsprechenden Vorschriften.
Es ist gestattet, Blumen- und Grabsträuße in Steckvasen sowie Grabkerzen aus Echtwachs ausschließlich auf den Ablageflächen aufzustellen. Nicht gestatteter Blumenschmuck und Gestaltungselemente werden unverzüglich durch das Friedhofspersonal entfernt und entsorgt. Es besteht kein Anspruch auf etwaige Rückgabe oder Entschädigung. Anlässlich einer Beisetzung abgelegter Blumen- und Kranzschmuck wird nach circa 10 Tagen beräumt. Die Pflege und Gestaltung der Gemeinschaftsanlagen obliegen ausschließlich dem Friedhofspersonal.
Beisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage mit Namenskennzeichnung
Für die Abschiednahme an der Urnengemeinschaftsanlage mit Namenskennzeichnung ist ein symbolischer Bestattungsplatz eingerichtet, der zum Versenken der Urne genutzt werden kann. Es ist nicht verpflichtend, den symbolischen Bestattungsplatz in Anspruch zu nehmen. Die Beisetzung der Urne im Grabfeld erfolgt in Abwesenheit der Angehörigen, um ein Betreten der Beisetzungsflächen zu vermeiden. Das Anbringen des Namens wird von der Friedhofsverwaltung nach der Beisetzung veranlasst.