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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung,

39164 Stadt Wanzleben - Börde, 03.03.2026

und Forsten Mitte - Außenstelle Wanzleben

Ritterstraße 17-19

Flurbereinigungsbehörde

Telefon: 039209/203-0

Telefax: 039209/203-199

Vereinfachtes FlurbereinigungsverfahrenUmmendorf Feldlage

E-Mail: ALFFWZL.Poststelle@alff.sachsen-anhalt.de

Az.: 611 B4.09 - BK0037

Internet: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-mitte

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

I. Feststellung

Die den Teilnehmern bekannt gegebenen Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich der unter Ziffer II. festgesetzten Änderungen werden hiermit gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl I Seite 2794) festgestellt.

II. Offenlegung

Nach der Offenlegung wurde der Wertermittlungsrahmen wie folgt geändert:

3.6 Extensivgrünland

Das Extensivgrünland im Seelschen Bruch erhält die Wertzahl 10.

III. Hinweis:

Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

des Abfindungsanspruches

der Land- und Geldabfindung

der Geld- und Sachbeiträge

Begründung

1. Sachverhalt:

Die Wertermittlung der Grundstücke wurde am 20.02.2018 vom amtlichen Sachverständigen nach §§ 27 bis 30 FlurbG durchgeführt.

Die aufgrund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungstermin am 13.11.2025 erläutert worden sind.

Einwendungen gegen die Wertermittlung wurden von den Beteiligten nicht vorgebracht.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Die Werte der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wurden nach § 28 FlurbG am 20.02.2018 vom amtlichen Sachverständigen unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Gesetz über die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150, 3176) ermittelt.

Für die Größe der Grundstücke sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster angehalten worden (§ 30 FlurbG).

Die Auswahl der Sachverständigen und die Durchführung der Wertermittlung sind sachgerecht erfolgt (§ 31 FlurbG).

Bei der Offenlegung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.

2.2 Materielle Gründe

Der Wert der im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke wurde ermittelt, um die Teilnehmer für ihre alten Grundstücke mit Land von gleichem Wert abfinden zu können. Hierbei wurde der Wert der Grundstücke eines jeden Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt (§ 27 FlurbG).

Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben

Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde

oder beim

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,

Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt

zu erheben.

Bei schriftlicher Erhebung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Dienstorte des ALFF Mitte eingegangen ist.

 — 

Im Auftrag

gez. Carsten Wiesner (DS)

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz werden im vorliegenden Flurbereinigungsverfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: www.lsaurl.de/alffmittedsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Mitte erhältlich.