Der Stadtrat Oschersleben (Bode) hat mit Beschluss vom 18.11.2025 die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) beschlossen. Der Landkreis Börde hat als höhere Verwaltungsbehörde mit Genehmigungsbescheid vom 14. April 2026 (Az.: 2026-00060-jmw) die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan der Stadt Oschersleben (Bode) wirksam.
Die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 6a Abs. 1 BauGB ab sofort jedermann bei der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Dienststunden sind:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminabsprache | |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminabsprache | |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr | |
Darüber hinaus können außerhalb der angegebenen Dienstzeiten Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de vereinbart werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wir hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
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Oschersleben (Bode), den 08. Mai 2026