Der festgelegte Geltungsbereich liegt im Osten der Stadt Oschersleben (Bode) und wird nördlich durch die Bundesstraße B246, östlich durch landwirtschaftliche Fläche, südlich durch die Bahnlinie und westlich durch das bereits bestehende Gewerbegebiet begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 37,5 ha.
Darstellung Geltungsbereich:
Der Entwurf des Bebauungsplans 03/2024 „Gewerbegebiet Ost - Hinter dem Pfefferbache“ in Oschersleben (Bode) mit Begründung und Umweltbericht wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) vom 11. Mai 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026 auf der Homepage der Stadt unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/oschersleben/beteiligung/themen/1003485 veröffentlicht und liegt ergänzend im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu folgenden Dienstzeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) abgegeben werden.
Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten.
Die Abgabe ist auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts und per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de bis zum 12. Juni 2026 möglich.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| - | Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.03/2024 "Gewerbegebiet Ost - Hinter dem Pfefferbache" - Stadt Oschersleben (Bode), |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, |
| - | wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.03/2024, Erschließung des Gewerbegebietes "Hinter dem Pfefferbache", WSTC GmbH Halberstadt. |
Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
| 1. | Artenschutz und Biotoptypen: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landkreises Börde, untere Naturschutzbehörde vom 11.12.2025 |
| 2. | Boden / Fläche: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zum Schutz des Bodens in der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 16.12.2025 |
| - | Aussagen zu Belastungen des Bodens durch Kampfmittel in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 11.12.2025 |
| - | Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 04.12.2025 |
| - | Aussagen zu den Baugrundverhältnissen im wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag |
| 3. | Wasser: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht | |
| - | Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 11.12.2025 | |
| - | Aussagen zur Niederschlagswasserrückhaltung im wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag | |
| 4. | Klima und Luft: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten in der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, Referat 403 vom 10.12.2025 |
| 5. | Landschaft: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 6. | Mensch: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 7. | Kultur- und Sachgüter: | |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 17.12.2025 |
Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die umweltbezogenen Stellungnahmen zum konkreten Vorhaben und der wasserwirtschaftliche Fachbeitrag sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden.
3) Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
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Stadt Oschersleben (Bode), den 08. Mai 2026