Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 bis 3 Landeswahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) fordere ich hiermit die im Wahlgebiet der Stadt Oschersleben (Bode) vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer/-innen und als stellv. Beisitzer/-innen der Wahlvorstände vorzuschlagen und an folgende Anschrift schriftlich einzureichen:
Stadt Oschersleben (Bode), z. Hd. Wahlbüro, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode)
Gemäß § 8 LWO LSA sind die Beisitzer des Wahlausschusses ehrenamtlich tätig. Bei der Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Werden von den Parteien und Wählergruppen nicht genügend Wahlberechtigte vorgeschlagen, so berufe ich die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände nach meinem Ermessen.
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Oschersleben (Bode), den 06.05.2026
Die Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung der Wahlvorstände wird hiermit gemäß § 17 Abs. 2 der gültigen Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) amtlich bekanntgemacht.
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Oschersleben (Bode), den 06.05.2026