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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNG

1. Haushaltssatzung zum Haushaltsplan der Stadt Oschersleben (Bode) für das Haushaltsjahr 2026/2027

Aufgrund des § 100 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 18.11.2025 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 erlassen.

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Oschersleben (Bode) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

  1. im Ergebnisplan mit dem

2026

2027

a)

Gesamtbetrag der Erträge

39.912.300 €

41.861.400 €

b)

Gesamtbedarf der Aufwendungen

46.488.900 €

42.508.100 €

Fehlbetrag Gesamtergebnisplan

-6.576.600 €

-646.700 €

  1. im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

36.632.800 €

38.600.100 €

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

40.814.500 €

37.076.300 €

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-4.181.700 €

1.523.800 €

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

8.053.000 €

3.576.100 €

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

11.152.600 €

4.501.700 €

Saldo aus Investitionstätigkeit

-3.099.600 €

-925.600 €

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

224.400 €

168.700 €

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

1.562.400 €

1.214.800 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-1.338.000 €

-1.046.100 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird

für das Haushaltsjahr 2026

für das Haushaltsjahr 2027

auf

0,00 €

0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, wird

für das Haushaltsjahr 2026

für das Haushaltsjahr 2027

auf

18.121.800,00 €

14.426.400,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird

für das Haushaltsjahr 2026

für das Haushaltsjahr 2027

auf

7.000.000,00 €

7.000.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

1.

Der Erlass einer Nachtragssatzung im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 1 des KVG LSA wird erforderlich, wenn der zu erwartende Fehlbetrag 10 v. H. der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen des Ergebnisplanes übersteigt.

2.

Als erheblich sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltes übersteigen.

3.

Als geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA gelten Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht mehr als 125.000,00 € betragen.

4.

Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 KomHVO gelten Veränderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 5 v. H., die im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden.

5.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen für die Stadt als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

6.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 

 

Kanngießer
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aufsichtsbehördliche Bestätigung erging am 10.03.2026.

Der Haushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA vom 08.05.2026 bis 29.05.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 42/43, zu den Sprechzeiten, öffentlich aus.

 

 

gez. Kanngießer 
Bürgermeister