1. Haushaltssatzung zum Haushaltsplan der Stadt Oschersleben (Bode) für das Haushaltsjahr 2026/2027
Aufgrund des § 100 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 18.11.2025 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 erlassen.
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Oschersleben (Bode) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
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| 2026 | 2027 |
| a) | Gesamtbetrag der Erträge | 39.912.300 € | 41.861.400 € |
| b) | Gesamtbedarf der Aufwendungen | 46.488.900 € | 42.508.100 € |
| Fehlbetrag Gesamtergebnisplan | -6.576.600 € | -646.700 € | |
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 36.632.800 € | 38.600.100 € |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 40.814.500 € | 37.076.300 € |
| Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -4.181.700 € | 1.523.800 € |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 8.053.000 € | 3.576.100 € |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 11.152.600 € | 4.501.700 € |
| Saldo aus Investitionstätigkeit | -3.099.600 € | -925.600 € |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 224.400 € | 168.700 € |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 1.562.400 € | 1.214.800 € |
| Saldo aus Finanzierungstätigkeit | -1.338.000 € | -1.046.100 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird
| für das Haushaltsjahr 2026 | für das Haushaltsjahr 2027 |
| auf | 0,00 € | 0,00 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, wird
| für das Haushaltsjahr 2026 | für das Haushaltsjahr 2027 |
| auf | 18.121.800,00 € | 14.426.400,00 € |
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird
| für das Haushaltsjahr 2026 | für das Haushaltsjahr 2027 |
| auf | 7.000.000,00 € | 7.000.000,00 € |
festgesetzt.
| 1. | Der Erlass einer Nachtragssatzung im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 1 des KVG LSA wird erforderlich, wenn der zu erwartende Fehlbetrag 10 v. H. der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen des Ergebnisplanes übersteigt. |
| 2. | Als erheblich sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltes übersteigen. |
| 3. | Als geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA gelten Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht mehr als 125.000,00 € betragen. |
| 4. | Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 KomHVO gelten Veränderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 5 v. H., die im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. |
| 5. | Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen für die Stadt als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt. |
| 6. | Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 100.000,00 € festgesetzt. |
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aufsichtsbehördliche Bestätigung erging am 10.03.2026.
Der Haushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA vom 08.05.2026 bis 29.05.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 42/43, zu den Sprechzeiten, öffentlich aus.