Auf Grund der §§ 8, 9, 35 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2022 (GVBL. LSA S. 130), in der derzeit gültigen Fassung sowie der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.05.2019 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 09.05.2023 folgende 5. Änderung beschlossen:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Zahlung der monatlichen Pauschalen nach den §§ 3 und 4 dieser Satzung erfolgen im Folgemonat, im Übrigen zum Ersten eines Monats im Voraus.“
b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Zahl „2“ durch die Zahl „3“ ersetzt.
Die 5. Änderung der Satzung über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 01.07.2023 in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 12.05.2023