Sehr geehrte Stadt- und Ortschaftsratsmitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oschersleben (Bode),
auf der Grundlage der am 2. März 2017 vom Stadtrat beschlossenen Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Oschersleben (Bode) wird auch in diesem Jahr der Ehrenamtspreis ausgelobt.
Vorschläge zur Verleihung der Ehrungen können beim Bürgermeister in schriftlicher Form mit hinreichender Begründung und unter Beifügung der zur ausreichenden Beurteilung des Antrages notwendigen Unterlagen eingebracht werden. Das Vorschlagsrecht steht den Stadt- und Ortschaftsräten sowie natürlichen Personen, die Einwohner der Stadt Oschersleben (Bode) sind, und juristische Personen zu.
Der Ehrenamtspreis der Stadt Oschersleben (Bode) kann an Personen, Vereine, Interessengemeinschaften verliehen werden, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für das Gemeinwesen, insbesondere auf kommunalpolitischem, wirtschaftlichem, architektonisch/denkmalpflegerischem, sozialem, sportlichem und kulturellem Gebiet in besonderer und hervorragender Weise der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Einwohnerschaft gedient oder ihren Bürgersinn auf andere Art außergewöhnlich bewiesen haben. Er wird jährlich an bis zu 3 Personen/Vereine/Interessengemeinschaften in folgenden Kategorien verliehen:
| • | Kinder-, Jugend- und Sportarbeit |
| • | Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege |
| • | soziales und kommunalpolitisches Engagement. |
Vorschläge für die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Oschersleben (Bode) können bis zum 31.08.2023 schriftlich gegenüber dem Bürgermeister unterbreitet werden. Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) entscheidet über die Verleihung der Ehrungen. Die Verleihung des Ehrenamtspreises erfolgt dann in feierlicher Form.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.