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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode)

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 8 Bau GB (Regelverfahren)

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 2. Mai 2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode) einzuleiten.

Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Oschersleben, in den Fluren 41 und 42, Flurstücke 109/3, 118/1, 119/1, 127 und 57/26. Die Fläche ist ca. 16.000 m² groß. Der Geltungsbereich liegt zwischen den öffentlichen Straßen Oesenweg und Triftstraße und befindet sich östlich der Kleingartenanlage.

Auszug aus dem Geltungsbereich:

Übersichtskarte:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), 2. Juni 2023

gez. Kanngießer
Bürgermeister