| 1. | Am Sonntag, dem 09.06.2024, findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr in der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile die Kommunalwahl statt. |
| Die Stadt Oschersleben (Bode) und ihre Ortsteile sind in 20 allgemeine Wahlbezirke (WBZ) eingeteilt: |
| Wahlraum | |
| 1 | Bürgertreff, Diesterwegring in Oschersleben |
| 2 | Grundschule Diesterweg, Diesterwegring in Oschersleben |
| 3 | Volkssolidarität, An der Wasserrenne 4a in Oschersleben |
| 4 | Raum 8, Grundschule Puschkin, Puschkinstraße 11 in Oschersleben |
| 5 | Aula, Gemeinschaftsschule Puschkin, Puschkinstraße 11 in Oschersleben |
| 6 | Grundschule St. Martin, Alte Dorfstraße 18 in Oschersleben |
| 7 | Grundschule Goethe, Windhorststraße 13 in Oschersleben |
| 8 | Schützenhaus, Vor dem Tore in Alikendorf |
| 9 | Gemeindebüro, Zum Anger in Kleinalsleben |
| 10 | Dorfgemeinschaftshaus, Neue Straße 5a in Klein Oschersleben |
| 11 | Begegnungsstätte, Parkstraße 12 in Groß Germersleben |
| 12 | Dorfgemeinschaftshaus, Breite Straße 72a in Hordorf |
| 13 | Dorfgemeinschaftshaus, Straße der Freundschaft 36 in Beckendorf |
| 14 | Schulungsraum Feuerwehr, Plan 27 in Neindorf |
| 15 | Bürgerhaus, Zu den Teichen 4 in Ampfurth |
| 16 | Dorphus, Bachstraße 5c in Schermcke |
| 17 | Dorfgemeinschaftshaus, Badstraße 13 in Hornhausen |
| 18 | Feuerwehrgerätehaus, An der Schmiedebreite 2 in Altbrandsleben |
| 19 | Gemeindesaal, Zum Schloss 1 in Peseckendorf |
| 20 | Gemeindezentrum, Winkelmannstraße 6a in Stadt Hadmersleben |
| Die Zuordnung der Wahlbezirke (nach Straßen und Orten) finden Sie auf unserer Internetseite www.oscherslebenbode.de unter Rubrik Wahlen/FAQ: | |
| Die Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 übersandt worden, enthalten: | |
| a) | den Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben, |
| b) | sowie den Hinweis auf die Barrierefreiheit des Wahllokals. |
| 2. | Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14:00 Uhr wie folgt zusammen: | |
| a) | Briefwahlvorstände 1 und 2 (Ortsteile) im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Sitzungssaal, Markt 1 in 39387 Oschersleben (Bode) und |
| b) | Briefwahlvorstand 3 (Stadtgebiet) im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Beratungsraum – Zimmer 37, Markt 1 in 39387 Oschersleben (Bode). |
| 3. | Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
| Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. | |
| Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
| 4. | Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten und vom Wahlvorstand ausgehändigt. | |
| Der Stimmzettel enthält die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl des Kreistages, des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) und der Ortschaftsräte. | |
| Bei der Wahl des Kreistages, des Stadtrates und der Ortschaftsräte: | |
| - | hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen; |
| - | müssen die Bewerber, denen der Wahlberechtigte seine Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden; |
| - | können einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden; |
| - | können die Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein; |
| - | können die Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden. |
| Jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben, der Stimmzettel ist sonst ungültig. | |
| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |
| Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. | |
| 5. | Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlgebiet, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
| Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen. Briefwähler üben ihr Wahlrecht wie folgt aus: | |
| a) | Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel. |
| b) | Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, kennzeichnet er die Stimmzettel der Wahlen, für die er wahlberechtigt ist. |
| c) | Er legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. |
| d) | Er unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. |
| e) | Er legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen. |
| f) | Er übersendet den Wahlbrief rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. |
| Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl gegenüber dem Wahlleiter zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Jeder Wahlberechtigte ohne Wahlschein kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
| 6. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 35 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt). | |
| 7. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. | |
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch nach § 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches ist strafbar. | |
Oschersleben (Bode), den 03.06.2024
Für Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 09.06.2024 erfolgte die Bekanntmachung am 03.06.2024.
Oschersleben (Bode), den 03.06.2024