4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 20.05.2025 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen die 4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans in Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Der Geltungsbereich ist ca. 7.436 m² groß und umfasst das Flurstück 701/14 in der Flur 4 in der Gemarkung Klein Oschersleben.
Darstellung des Gebietes der 4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben
Mit der 4. Änderung des Teil - Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann die 4. Änderung des Teils-Flächennutzungsplans Klein Oschersleben parallel zum Bauleitverfahren des Bebauungsplanes Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ in der Gemarkung Klein Oschersleben aufgestellt werden (Parallelverfahren).
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), den 06. Juni 2025