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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 20.05.2025 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen die 4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans in Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) einzuleiten.

Der Geltungsbereich ist ca. 7.436 m² groß und umfasst das Flurstück 701/14 in der Flur 4 in der Gemarkung Klein Oschersleben.

Darstellung des Gebietes der 4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben

Mit der 4. Änderung des Teil - Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann die 4. Änderung des Teils-Flächennutzungsplans Klein Oschersleben parallel zum Bauleitverfahren des Bebauungsplanes Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ in der Gemarkung Klein Oschersleben aufgestellt werden (Parallelverfahren).

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), den 06. Juni 2025

gez. Kanngießer
Bürgermeister