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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung der Straße „Julius-Kühn-Straße“ in Emmeringen, Oschersleben (Bode)

Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2026 beschlossen, die öffentliche Straße im Ortsteil Emmeringen gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) durch eine Allgemeinverfügung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

1. Geltungsbereich

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Straße: „Julius-Kühn-Straße“

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Baugebiet: „Vor dem Kirchental“

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Gemarkung: Oschersleben

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Flur: 12

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Flurstücke: 663; 679

2. Allgemeinverfügung

Die Flurstücke 663 und 679 in der Flur 12 der Gemarkung Oschersleben werden als öffentliche Straßenverkehrsfläche, Stellplatzbereich und Fußgängerbereich eingestuft. Die Straße hat die Funktion einer Anliegerstraße.

3. Wirksamkeit

Gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt wird die Widmung mit der Bekanntgabe des Beschlusses wirksam.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) erhoben werden.

Oschersleben (Bode), 05. Juni 2026

gez. Kanngießer
Bürgermeister