Bekanntmachung des Entwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode)
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes 01/2023 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
| • Lage: | Der Geltungsbereich liegt zwischen dem Oesenweg und der Triftstraße, östlich der Gartenanlage auf dem Gelände eines alten Heizhauses, was derzeit gewerblich genutzt wird. |
| • Größe: | ca. 15.040 m² |
Darstellung des Geltungsbereiches:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode) einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes, des artenschutzrechtlichen Gutachtens und der umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 8. Juli 2024 bis einschließlich 9. August 2024 im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Flur Erdgeschoss im Eingangsbereich und im Büro 25, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage im Rathaus erfolgt zu den Dienstzeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | 08:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr — 12:00 Uhr | 13:00 Uhr — 15:00 Uhr |
| 08:00 Uhr — 12:00 Uhr |
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Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
Während des genannten Zeitraums besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen sind an die Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu richten.
| Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: | |
| • | Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01/2023 "Wohngebiet Oesenweg / Triftstraße", Stadt Oschersleben (Bode), |
| • | Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, |
| • | Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Bebauungsplan (Büro Fonger, Magdeburg). |
| Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern: | |
| 1. | Artenschutz und Biotoptypen: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landkreises Börde, untere Naturschutzbehörde vom 03.04.2024 |
| 2. | Boden / Fläche: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 27.03.2024 |
| 3. | Wasser: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 03.04.2024 |
| 4. | Klima und Luft: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 5. | Landschaft: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 6. | Mensch: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landkreises Börde, untere Immissionsschutzbehörde vom 03.04.2024 zum Immissionsschutz |
| 7. | Kultur- und Sachgüter: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 04.04.2024 |
Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die umweltbezogenen Stellungnahmen zum konkreten Vorhaben sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden.
3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Stadt Oschersleben (Bode), den 5. Juli 2024