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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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I. Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 103 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 10.06.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird gegen[1]über der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6.336.400,00 Euro um 2.350.000,00 Euro vermindert und damit auf 3.986.400,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern 2025 werden nicht geändert.

§ 6

Die Festlegungen zu Wertgrenzen werden nicht geändert.

Kanngießer
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aufsichtsbehördliche Bestätigung erging am 02.07.2025.

Der Haushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA vom 07.07.2025 bis 25.07.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 42/43, zu den Sprechzeiten, öffentlich aus.

Kanngießer
Bürgermeister