Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2022 (GVBL. LSA S. 130), in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 08.07.2024 folgende 4. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.
2. § 3 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter“ stellvertretender Vorsitzender des Stadtrates.
3. § 5 erhält folgende Fassung:
| - | Hauptausschuss |
| - | Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss |
| - | Kultur- und Sozialausschuss |
(2) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen beratenden Ausschüsse:
| - | Finanzausschuss |
(3) Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen im Stadtrat in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt zugeteilt, soweit nicht der Bürgermeister der Vorsitzende ist. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Stadtrates zieht. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Stadträte. Die Fraktion, die den Vorsitz stellt, benennt auch den Vertreter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Stadträte der Fraktion, sofern aus der Fraktion kein weiterer Vertreter zur Verfügung steht, aus der Mitte der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses.
4. In § 6 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Haupt- und Finanzausschuss“ durch das Wort „Hauptausschuss“ ersetzt.
5. In § 6 Absatz 3 werden die Sätze 1 bis 4 gestrichen und das Wort „Haupt- und Finanzausschuss“ durch das Wort „Hauptausschuss“ ersetzt.
6. Nach § 6 wird neu § 6a wie folgt eingefügt:
Beratende Ausschüsse
(1) Der Finanzausschuss besteht aus sechs Ratsmitgliedern und höchstens drei sachkundigen Einwohnern. Dem Ausschuss sitzt ein ehrenamtliches Mitglied vor.
(2) Der Finanzausschuss berät über
| - | alle haushalts-, kassen- und steuerrechtlichen Angelegenheiten, soweit diese vom Stadtrat bzw. Hauptausschuss zu entscheiden sind, |
| - | Haushaltssatzung einschließlich des Haushalts- und Investitionsplanes |
| - | Abgaben und Gebühren, |
| - | Bericht des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Oschersleben einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung, |
| - | Ergebnisses sonstiger vom Rechnungsprüfungsamt durchgeführter Prüfungen und |
| - | Priorisierung der Maßnahmen aus der Vorschlagsliste aus den Ortsteilen der Stadt Oschersleben. |
Die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 10.07.2024