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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis zu einer amtlichen Bekanntmachung der Stadt Oschersleben (Bode)

Karte nicht maßstäblich

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die amtliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ ist auf der Homepage unter www.oscherslebenbode.de/Amtliche-Bekanntmachung/ veröffentlicht.

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2025 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Gemarkungen Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf in der Fassung aus Mai 2025 beschlossen und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt:

Derzeit werden innerhalb des Geltungsbereiches 37 Windkraftanlagen betrieben. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ ist ein Repowering. Im Zuge des geplanten Repowering sollen die bestehenden Windkraftanlagen durch größere und leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 18. August 2025 bis zum 19. September 2025 auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1001609.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum auch in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich ausliegen. Die Auslage erfolgt zu jedermanns Einsicht zu folgenden Öffnungszeiten:

Neben den aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen veröffentlicht:

Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ der Stadt Oschersleben (Bode) in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf, Stand März 2025

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ der Stadt Oschersleben (Bode), Stand Juli 2025

Während des oben genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden, können aber auch schriftlich übersandt oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), während der Dienststunden abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Oschersleben (Bode), den 01. August 2025

gez. Kanngießer
Bürgermeister