Die Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) der Stadt Hadmersleben wird rückwirkend zum 27.05.1998 wegen einer fehlerhaften Ausfertigung (formeller Fehler) in Kraft gesetzt.
Die Stadt Oschersleben (Bode) hat geprüft, dass die Abwägung und Satzung vom 29.04.1998 weiterhin vollinhaltlich bestehen. Nach heutiger Rechtslage steht der Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) nichts entgegen.
Hiermit wird die Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) der Stadt Hadmersleben gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zum 23.07.2026 ausgefertigt.
Einsichtnahme: Die Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) der Stadt Hadmersleben kann auf Dauer im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dienststunden sind:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
|
Darüber hinaus können außerhalb der angegebenen Dienstzeiten Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.devereinbart werden.
Oschersleben (Bode), 07. August 2026