In seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 hat der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss die Anpassung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) beschlossen. Die Anpassung war aufgrund der Architektenplanung notwendig, um den erforderlichen Raum- und Platzbedarf einer Förderschule gerecht zu werden. Der Geltungsbereich wurde von ca. 16.501,5 m² auf ca. 22.199,4 m² vergrößert. Tatsächlich beträgt der Geltungsbereich des Bebauungsplans ca. 21.908 m², wobei eine Fläche von ca. 15.500 m² für den Schulneubau benötigt wird. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 16/3, 44 und teilweise 15/4 in der Flur 39 in der Gemarkung Oschersleben.
Übersichtplan:
In seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2026 hat der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Darstellung des Bebauungsplans:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) vom 10. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/oschersleben/beteiligung/themen/1004074veröffentlicht und liegt ergänzend im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu folgenden Dienstzeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
|
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts und per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de bis zum 15. April 2026 möglich.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| - | Begründung zum Bebauungsplans Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode), |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Ergänzung, |
| - | Stellungnahme des Landkreises Börde, |
| - | Stellungnahme des ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Landkreises Börde. |
Hinweise:
| 1) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. |
| 2) | Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden. |
| 3) | Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. |
Stadt Oschersleben (Bode), den 07. August 2026