Geltungsbereich: Der Geltungsbereich ist ca. 7.500 m² groß und umfasst die Flurstücke 151, 144, 145, 148, 149, 150, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161,162, 163, 164, 165 und 166 in der Flur 47 in der Gemarkung Oschersleben.
Übersichtplan:
Darstellung Geltungsbereich:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 04/2020 „Auf dem Georgenhorst“ in Oschersleben (Bode) wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) vom 10. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1004075 veröffentlicht und liegt ergänzend im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu folgenden Dienstzeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
|
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts und per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de bis zum 11. September 2026 möglich.
| Hinweise: | |
| 1) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. |
| 2) | Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden. |
| 3) | Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. |
Stadt Oschersleben (Bode), den 07. August 2026