Die Stadt Oschersleben (Bode) informiert alle Wahlberechtigten über die Regelungen zur Briefwahl anlässlich der Landtagswahl am 6. September 2026.
Wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Briefwahlunterlagen ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum 04.09.2026 um 15:00 Uhr beantragen.
In besonderen Ausnahmefällen ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen zusätzlich am 05.09.2026 bis 12:00 Uhr sowie am Wahltag, dem 06.09.2026, bis 15:00 Uhr möglich.
Was ist bei der Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen zu beachten?
Die Online-Beantragung der Wahlunterlagen kann bis zum 04.09.2026 um 15:00 Uhr auf der Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Bis einschließlich 01.09.2026 um 17:30 Uhr werden online beantragte Briefwahlunterlagen per Deutsche Post versendet, alle Online-Anträge nach diesem Zeitpunkt werden automatisch nur noch per Abholung im Einwohnermeldeamt, Magdeburger Straße 1 in 39387 Oschersleben (Bode) ausgestellt.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen eingegangen sein?
Damit Ihre Stimme berücksichtigt wird, müssen die Wahlunterlagen spätestens am 06.09.2026 um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen. Bitte senden Sie diese rechtzeitig zurück oder geben Sie diese persönlich ab.
Was ist neu?
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie einen Wahlschein (Abbildung 1, A4-Zettel). Bitte beachten Sie, dass ab diesem Jahr durch das Aufkleben des Klebeetikettes auf dem Wahlbrief (Abbildung 2, rosa) ein kleiner Leerbereich (Abbildung 1) entsteht. Dieses Etikett finden Sie auf der Vorderseite des Wahlbriefumschlages (Abbildung 2, rosa).
Welche Besonderheiten gibt es?
Repräsentative Wahlstatistik bei der Briefwahl:
Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Briefwahlen aller Ortsteile (Wahlbezirke 008 bis 020). Stimmabgaben am Tag der Wahl in den Wahllokalen der Ortsteile werden nicht statistisch erfasst.
Was ist das?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, beispielsweise der Politik, der Verwaltung und der Medien. Sie wird im Auftrag der Landeswahlleiterin durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Wie sieht das auf dem Stimmzettel aus?
Die Stimmzettel werden in der oberen Ecke mit einem Aufdruck zur Unterscheidung nach lediglich Geschlecht und Altersgruppe versehen. Somit ist eine Ermittlung über die Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe der Wähler/-innen für bestimmte Parteien möglich.
Eine Verletzung der Wahlgrundsätze ist ausgeschlossen und das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt, da die Markierung des Stimmzettels keine persönlichen Daten umfasst.