1. Haushaltssatzung zum Haushaltsplan der Stadt Oschersleben (Bode) für das Haushaltsjahr 2024/2025
Aufgrund des § 100 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 20.06.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 erlassen.
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Oschersleben (Bode) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 2024 | 2025 |
| a) Gesamtbetrag der Erträge | 42.723.000 € | 42.432.000 € |
| b) Gesamtbedarf der Aufwendungen | 44.270.100 € | 43.828.400 € |
| Fehlbetrag Gesamtergebnisplan | -1.547.100 € | -1.396.400 € |
| a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 38.624.200 € | 39.057.700 € |
| b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 37.894.100 € | 38.628.300 € |
| Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 730.100 € | 429.400 € |
| c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.388.100 € | 2.435.900 € |
| d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.242.300 € | 2.411.500 € |
| Saldo aus Investitionstätigkeit | -1.854.200 € | 24.400 € |
| e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 162.500 € | 164.600 € |
| f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 1.365.000 € | 1.577.900 € |
| Saldo aus Finanzierungstätigkeit | -1.202.500 € | -1.413.300 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird
| für das Haushaltsjahr 2024 | für das Haushaltsjahr 2025 |
| auf | 0,00 € | 0,00 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen belasten, wird
| für das Haushaltsjahr 2024 | für das Haushaltsjahr 2025 |
| auf | 7.802.200,00 € | 6.336.400,00 € |
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird
| für das Haushaltsjahr 2024 | für das Haushaltsjahr 2025 |
| auf | 7.000.000,00 € | 7.000.000,00 € |
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 | für das Haushaltsjahr 2025 |
| 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. | 350 v.H. |
| 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 3. Gewerbesteuer auf | 430 v.H. 430 v.H. | 430 v.H. 430 v.H. |
| 1. | Der Erlass einer Nachtragssatzung im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 1 des KVG LSA wird erforderlich, wenn der zu erwartende Fehlbetrag 10 v. H. der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen des Ergebnisplanes übersteigt. |
| 2. | Als erheblich sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltes übersteigen. |
| 3. | Als geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA gelten Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht mehr als 125.000,00 € betragen. |
| 4. | Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 KomHVO gelten Veränderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 5 v. H., die im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. |
| 5. | Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen für die Stadt als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt. |
| 6. | Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 100.000,00 € festgesetzt. |
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aufsichtsbehördliche Bestätigung erging mit Auflagen am 07.08.2024.
Der Haushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA vom 09.09. bis 27.09.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 42/43, zu den Sprechzeiten, öffentlich aus.