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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNG

1. Haushaltssatzung zum Haushaltsplan der Stadt Oschersleben (Bode) für das Haushaltsjahr 2024/2025

Aufgrund des § 100 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 20.06.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 erlassen.

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Oschersleben (Bode) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

  1. im Ergebnisplan mit dem

2024

2025

a) Gesamtbetrag der Erträge

42.723.000 €

42.432.000 €

b) Gesamtbedarf der Aufwendungen

44.270.100 €

43.828.400 €

Fehlbetrag Gesamtergebnisplan

-1.547.100 €

-1.396.400 €

  1. im Finanzplan mit dem

a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

38.624.200 €

39.057.700 €

b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

37.894.100 €

38.628.300 €

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

730.100 €

429.400 €

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit

5.388.100 €

2.435.900 €

d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit

7.242.300 €

2.411.500 €

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.854.200 €

24.400 €

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit

162.500 €

164.600 €

f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit

1.365.000 €

1.577.900 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-1.202.500 €

-1.413.300 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird

für das Haushaltsjahr 2024

für das Haushaltsjahr 2025

auf

0,00 €

0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen belasten, wird

für das Haushaltsjahr 2024

für das Haushaltsjahr 2025

auf

7.802.200,00 €

6.336.400,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird

für das Haushaltsjahr 2024

für das Haushaltsjahr 2025

auf

7.000.000,00 €

7.000.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024

für das Haushaltsjahr 2025

1. für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

350 v.H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

3. Gewerbesteuer auf

430 v.H.

430 v.H.

430 v.H.

430 v.H.

§ 6

1.

Der Erlass einer Nachtragssatzung im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 1 des KVG LSA wird erforderlich, wenn der zu erwartende Fehlbetrag 10 v. H. der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen des Ergebnisplanes übersteigt.

2.

Als erheblich sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen im Sinne des § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltes übersteigen.

3.

Als geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA gelten Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht mehr als 125.000,00 € betragen.

4.

Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 KomHVO gelten Veränderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 5 v. H., die im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden.

5.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen für die Stadt als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

6.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

Kanngießer
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aufsichtsbehördliche Bestätigung erging mit Auflagen am 07.08.2024.

Der Haushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA vom 09.09. bis 27.09.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 42/43, zu den Sprechzeiten, öffentlich aus.

gez. Kanngießer
Bürgermeister