Die Stadt Oschersleben (Bode) informiert alle Wahlberechtigten über die Regelungen anlässlich der Landtagswahl am 6. September 2026.
Am 06.09.2026 findet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Landtagswahl statt.
Was muss ich mitbringen?
Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis, Pass oder ein sonstiges amtliches Lichtbilddokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Betroffen ist der Wahlbezirk Grundschule Goethe (Wahlbezirk 007). Stimmabgaben im Wahllokal werden statistisch ausgewertet.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, beispielsweise der Politik, der Verwaltung und der Medien. Sie wird im Auftrag der Landeswahlleiterin durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Die Stimmzettel werden in der oberen Ecke mit einem Aufdruck zur Unterscheidung nach lediglich Geschlecht und Altersgruppe versehen. Somit ist eine Ermittlung über die Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe der Wähler/-innen für bestimmte Parteien möglich.
Eine Verletzung der Wahlgrundsätze ist ausgeschlossen und das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt, da die Markierung des Stimmzettels keine persönlichen Daten umfasst.
Nährere Informationen zur Wahlbekanntmachung finden Sie auf unserer Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode).