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Erdachsenkurier - Amtsblatt für die Gemeinde Pausa-Mühltroff
Ausgabe 9/2025
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Einige Ergänzungen zur Geschichte der Pausaer Weidamühlen (Teil 9)

1625 verpachtete Gall Undeutsch seine Hälfte der Wallengrüner Mühle für ein Jahr an seinen Bruder Thomas. Anscheinend fanden damals Reparaturen an der Mühle statt, denn es wurde dem Pächter zur Pflicht gemacht, „auch denen Arbeitern, so das Mühlgerethe zuerichten, vber der Arbeitt das Eßen zu gebenn“. Während die halbe Mühle danach längere Zeit an Thomas Gerpitz verpachtet wurde, verstarb der gehörlose Müller Thomas Undeutsch im Jahre 1635 und hinterließ seine Ehefrau Catharina als Witwe zusammen mit den beiden Töchtern Maria und Catharina sowie dem „Hensel“ genannten Sohn. Gerpitz übergab die Mühlenhälfte nach dem Ende der Pachtdauer wieder an Gall Undeutsch, sei anschließend aber „in Manglung eines Knechtts“ bei der Witwe von Thomas Undeutsch geblieben und habe gegen Entlohnung für diese gearbeitet.

Sechs Jahre nach Thomas Undeutsch starb auch dessen älterer Bruder. Gallus’ Nachlass bestand in der Mühle zu Unterreichenau, die sein 1617 geborener Sohn Caspar weiterführte, der halben Mühle sowie einem Bauerngut zu Wallengrün, welches 1629 zwischen ihm und Peter Lange geteilt worden war. Hohe Schulden, noch gesteigert durch Zinsen, Kriegsabgaben und Steuern, lagen insbesondere auf den Wallengrüner Gütern – allein 781 Gulden betrug die Verschuldung der Mühlenhälfte. Keiner der Hinterbliebenen von Gall Undeutsch wollte selbige für den veranschlagten Kaufpreis von 400 Gulden annehmen. Weil der Dreißigjährige Krieg inzwischen auch das Vogtland erfasst hatte und „bey ietzo anhaltenden schweren Kriegsleufften“ kaum Aussicht auf eine Tilgung der Schulden bestand, wurden die Mühlenhälfte sowie der halbe Bauernhof von der Erbengemeinschaft „gentzlich abgetretten vnd denen Gerichten vbergeben“, damit der Weg zu einer Liquidation frei war. Nachdem sich unter den Gläubigern ebenfalls kein Kaufinteressent fand, erhielt Christoph Hadlich, ein Schwager des verstorbenen Gallus Undeutsch, am 13. Juni 1643 die halbe Mühle. Schon vier Monate später verkaufte er diese an Martin Täuber aus Wolfshain.

Bis zum Jahre 1649 blieb es bei der Teilung der Wallengrüner Mühle zwischen der Witwe Catharina Undeutsch und Martin Täuber. Der Witwe fehlten indes die Mittel, um „denen eyngegangenen Gebäuden nur etwas wieder zu helffen“ oder die auf ihrer Hälfte der Mühle lastenden Schulden abzutragen – ein Zustand, den man seitens der Gerichtsherrschaft nicht länger hinnehmen wollte und deshalb einen gemeinsamen Verkauf beider Hälften anstrebte. Annehmer der gesamten Mühle wurde Baltzer (Balthasar) Hopff, dessen Vorfahren bereits seit mehreren Generationen als Müller in Rodau ansässig waren. Von der ausgehandelten Kaufsumme standen Täuber und der Witwe Undeutsch jeweils 390 Gulden zu, abzüglich der Schulden, zu deren Begleichung sich der neue Besitzer verpflichtet hatte. Baltzer Hopff beabsichtigte die älteste Undeutsch-Tochter zu ehelichen und versprach, seine künftige Schwiegermutter bei sich im Haus zu behalten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse blieben auch nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges lange Zeit angespannt. Im Steuerregister der Herrschaft Mühltroff von 1661 wurde der Mühlenhof auf einen Wert von 40 Schock Groschen taxiert, fünf Jahre später notierte man bei der Steuerberechnung, Hopf habe „eine schlechte Mühl“.

Anlässlich der kursächsischen Mühlenrevision 1683 trafen die Kontrolleure in Wallengrün noch Balthasar Hopf an, dessen Mühle mit zwei Mahlgängen ausgestattet war. Schwer erkrankt, verfasste der Müller am 2. März 1687 sein Testament, mit dem er seinen jüngsten Sohn Nicodemus zum Haupterben einsetzte. Der Kaufpreis für die Mühle beinhaltete nach wie vor viele Schulden. Immerhin zählte sie 1688 jedoch als ein Gut, von dem drei Viertel der vollen Fronleistungen erbracht werden konnten. Die folgenden Jahre bescherten der Hopf’schen Mühle sehr wahrscheinlich eine Erholung von den Kriegsfolgen, jedenfalls war 1729 ein dritter Mahlgang angerichtet und auch die Schneidemühle in Betrieb. Aus Altersgründen nahm Nicodemus Hopf im gleichen Jahr den Verkauf der Mühle an seinen einzigen Sohn Balthasar vor, reservierte sich aber lebenslanges Wohnrecht sowie die Nutzung der Hälfte von Mühle und zugehörigem Grundbesitz. Den Gerichtsbüchern ist zu entnehmen, dass der Nachfolger Balthasar Hopf 1740 seine Mühle für vier Jahre zur Pacht ausgab. Der Pächter, Johann Paul Unglaub aus Kloschwitz, übernahm u.a. „eine mit Heu angefüllte Schupffe“ und weiteres Heu „auf dem Kühboden“, also dem Dachgeschoss über dem Kuhstall. An Großvieh waren zu dieser Zeit zwei Zugochsen, vier Kühe, drei Stiere sowie fünf Kälber im Gut vorhanden. (Wird fortgesetzt)

Kai Hering

Quellen:

Hauptstaatsarchiv Dresden, 10040 Obersteuerkollegium, Rep. Ia, Nr. 768; Rep. IVb, Nr. 521; Rep. IIa, Nr. 3951.

Hauptstaatsarchiv Dresden, 12613 Gerichtsbücher, GB AG Pausa Nr. 063, Nr. 064, Nr. 066, Nr. 069, Nr. 071, Nr. 072.