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Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 1/2023
Redaktioneller Teil
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Informationen zur Hortbetreuung der Schulanfänger 2023/2024

Liebe Eltern,

möchten Sie, dass Ihr Kind mit Eintritt in die Grundschule in der angestammten Kindertagesstätte verbleibt, lassen Sie sich von der jeweiligen Kita-Leitung bitte eine Änderungsanzeige aushändigen.

Mit dieser Änderungsanzeige melden Sie beim Fachbereich Schulen/Kindereinrichtungen im Amt Peitz den Übertritt in den Hort ab dem 01.08.2023 an.

Eltern, deren Kinder die Einrichtung mit Eintritt in die Grundschule wechseln, nehmen bitte rechtzeitig Kontakt mit dem zukünftigen Hort auf, um eine Sicherung des Platzes zu gewährleisten. Danach melden Sie sich bitte telefonisch im Amt Peitz, Fachbereich Schulen/Kindereinrichtungen, damit die Vertragsunterlagen ausgehändigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsvertrag in der vorherigen Einrichtung fristgemäß gekündigt werden muss.

Sofern eine tägliche Betreuungszeit im Hort von über 4 Stunden benötigt wird, muss rechtzeitig ein Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung gestellt werden. Diesen finden Sie auf der Internetseite www.peitz.de.

Auch bei einem Übertritt in Klasse 5 bzw. 6 wird eine Prüfung des Rechtsanspruches für den Hort nötig.

Wird grundsätzliche keine Betreuung mehr benötigt, muss der Betreuungsvertrag beim Amt Peitz gekündigt werden. Eine mündliche Abmeldung in der Kindertagesstätte ist nicht ausreichend.