Aufgrund der derzeitigen winterlichen Witterungsverhältnisse erreichen uns vermehrt Beschwerden über nicht oder nur eingeschränkt geräumte und gestreute Verkehrs- und Gehwege. Wir weisen darauf hin, dass der Winterdienst trotz intensiven Einsatzes nicht jederzeit und flächendeckend eine vollständige Schnee- und Eisfreiheit gewährleisten kann. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen besteht keine Pflicht, Verkehrsflächen dauerhaft in einem völlig gefahrlosen Zustand zu halten. Maßgeblich ist vielmehr die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die sich im Rahmen des Zumutbaren bewegt. Art und Umfang des Winterdienstes richten sich zudem nach den jeweiligen kommunalen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzungen, die insbesondere Prioritäten, Räum- und Streuzeiten festlegen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihr Verhalten den Witterungsbedingungen anzupassen, geeignete Wege zu wählen, vorsichtig zu gehen und festes Schuhwerk zu tragen. Bei winterlichen Verhältnissen ist stets mit Einschränkungen zu rechnen, die auch bei ordnungsgemäßem Winterdienst nicht vollständig vermeidbar sind. Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Erkenntnisse aus dem Winter 2025/2026 werden nach Saisonende ausgewertet und fließen in die weitere Planung ein.