Auch im Jahr 2025 werden wieder Steuern und Gebühren fällig.
Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
17. November 2025 Grund- und Gewerbesteuern IV. Quartal
Es wird darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen kein neuer Bescheid versendet wird. Bei den zuletzt erstellten Bescheiden handelt es sich zum größten Teil um Folgebescheide, die auch für zukünftige Jahre gelten.
Bitte entnehmen Sie diesen die zu zahlenden Beträge.
Wer bisher nicht am Abbuchungsverfahren beteiligt ist, wird im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung und zur Vermeidung von Mahngebühren um pünktliche Einzahlung der fälligen Beträge gebeten. Fällt die Fälligkeit auf das Wochenende, so zählt als Fälligkeitsdatum der nächstfolgende Werktag.
Dies ist durch Überweisung auf das jeweilige Konto der Gemeinde, in der die Abgaben anfallen, möglich:
Amt/Gemeinde IBAN
Amt Peitz DE72 1805 0000 3509 0093 46
Gemeinde Drachhausen DE66 1805 0000 3509 1001 49
Gemeinde Drehnow DE94 1805 0000 3509 1000 33
Gemeinde Heinersbrück DE75 1805 0000 3509 1000 84
Gemeinde Jänschwalde DE40 1805 0000 3502 1010 00
Stadt Peitz DE26 1805 0000 3509 0090 10
Gemeinde Tauer DE53 1805 0000 3509 1000 92
Gemeinde Teichland DE32 1805 0000 3509 1068 72
Gemeinde Turnow-Preilack DE12 1805 0000 3509 1072 32
BIC für alle Konten: WELADED1CBN Sparkasse Spree-Neiße