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Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Zahlungserinnerung der Amtskasse

Auch im Jahr 2025 werden wieder Steuern und Gebühren fällig.

Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:

17. November 2025 Grund- und Gewerbesteuern IV. Quartal

Es wird darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen kein neuer Bescheid versendet wird. Bei den zuletzt erstellten Bescheiden handelt es sich zum größten Teil um Folgebescheide, die auch für zukünftige Jahre gelten.

Bitte entnehmen Sie diesen die zu zahlenden Beträge.

Wer bisher nicht am Abbuchungsverfahren beteiligt ist, wird im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung und zur Vermeidung von Mahngebühren um pünktliche Einzahlung der fälligen Beträge gebeten. Fällt die Fälligkeit auf das Wochenende, so zählt als Fälligkeitsdatum der nächstfolgende Werktag.

Dies ist durch Überweisung auf das jeweilige Konto der Gemeinde, in der die Abgaben anfallen, möglich:

Amt/Gemeinde IBAN

Amt Peitz DE72 1805 0000 3509 0093 46

Gemeinde Drachhausen DE66 1805 0000 3509 1001 49

Gemeinde Drehnow DE94 1805 0000 3509 1000 33

Gemeinde Heinersbrück DE75 1805 0000 3509 1000 84

Gemeinde Jänschwalde DE40 1805 0000 3502 1010 00

Stadt Peitz DE26 1805 0000 3509 0090 10

Gemeinde Tauer DE53 1805 0000 3509 1000 92

Gemeinde Teichland DE32 1805 0000 3509 1068 72

Gemeinde Turnow-Preilack DE12 1805 0000 3509 1072 32

BIC für alle Konten: WELADED1CBN Sparkasse Spree-Neiße