Ich weise darauf hin, dass Wahlbewerber und deren Vertrauenspersonen nicht dem Wahlvorstand angehören können.
Die Wahlvorstände sind für den reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung zuständig, sowie für eine ordnungsgemäße Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse.
Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nach § 92 Kommunalwahlgesetz um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einem entsprechenden Erfrischungsgeld.
Wer Interesse an der Mitarbeit im Wahlvorstand hat, der melde sich bitte unter der Telefonnummer 035601 38116 bei mir oder richte die Vorschläge schriftlich an:
Amt Peitz
Wahlleiterin
Schulstraße 6
03185 Peitz
oder per E-Mail an: wahlen@peitz.de