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Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 13/2024
Redaktioneller Teil
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Das Ordnungsamt informiert

Anliegerpflichten für Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und Verwalter im Amtsgebiet Peitz

Werte Bürgerinnen und Bürger des Amtsgebietes Peitz,

um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen möchten wir Sie darüber informieren, dass laut ordnungsbehördlicher Verordnung über Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Amtsbereich Peitz jeder Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte und Verwalter von bebauten und unbebauten Grundstücken (Vorder- und Hinterlieger) zur ständigen Sauberkeit der Geh- und Radwege und zum Entfernen und Entsorgen von Laub und Unkrautwuchs entlang Ihrer Grundstücke bis einschließlich des Schnittgerinnes verpflichtet sind. Die Pflicht zur Säuberung des Schnittgerinnes entfällt lediglich für Grundstücke entlang von Landes- bzw. Bundesstraßen.

Bei Schneefall und Eisglätte haben die Eigentümer bzw. die Nutzer und Verwalter der Grundstücke innerhalb der Ortslage die angrenzenden Geh- und Radwege entlang der Grundstücksgrenze und andere Zuwegungen zum Grundstück oder wenn diese Wege nicht vorhanden sind, einen Streifen von mindestens 1,50 m Breite zu beräumen und abzustumpfen. Die Beseitigung und Abstumpfung ist täglich bis 07:00 Uhr durchzuführen und bei Erforderlichkeit bis 20:00 Uhr mehrmals zu wiederholen. Schneeüberhang sowie Eiszapfen sind zu entfernen, wenn Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Rinnsteine, Abflüsse, Absperrschieber, Hydranten und Löschwasserentnahmestellen sind von Schnee und Eis freizuhalten.

Ordnungsamt Peitz