Die Grundsteuerreform ist im vollen Gange. Mit Datum vom 01.01.2025 verlieren alle alten Grundsteuerbescheide und damit das alte Grundsteuerrecht seine Wirkung.
Alle Grundstückseigentümer, welche zum 01.01.2022 Eigentümer waren, mussten eine Erklärung an das Finanzamt abgeben. Dieses hat dann die Erklärung verarbeitet und einen Bescheid über den Grundsteuerwert- und Messbetrag versandt. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer. Seit Ende 2022 gingen im Amt Peitz/Picnjo über 7.000 Grundsteuermeldungen vom Finanzamt ein. Seit Beginn dieses Jahres wurden diese Meldungen verarbeitet, um einen Hebesatz zu ermitteln. Ab November wurden die Hebesätze den Stadtverordneten und Gemeindevertretern vorgestellt und ausführlich über den Hebesatz und die kommenden Schritte beraten.
Sobald die neuen Hebesätze durch die entsprechenden Gremien beschlossen werden, erfolgt die Veröffentlichung der Hebesätze im Amtsblatt für das Amt Peitz/Picnjo. Nach der Veröffentlichung der beschlossenen Hebesätze werden die Grundsteuerbescheide erstellt und versandt.
Weitere Hinweise, Formulare wie eine Einzugsermächtigung oder auch Anträge auf Jahreszahlung der Grundsteuer finden sie im Internet unter www.peitz.de/grundsteuerreform