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Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 2/2025
Redaktioneller Teil
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Das Ordnungsamt informiert!

Änderungen bei der Zulassungsbehörde

Werte Bürger und Bürgerinnen, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, sind Sie verpflichtet dies bei der Zulassungsstelle des LKSPN in Forst anzuzeigen.

Fahrzeughalter stehen nach §13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der Pflicht, jegliche Veränderungen (Umzug oder Namensänderung) der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, betreffend der Daten des Halters oder auch des Kraftfahrzeuges. Wer den vorgegebenen Pflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.