Ich bitte entsprechend § 3 Abs. 1 BbgKWahlV i. V. m. § 16 Abs. 1 BbgKWahlG die in den jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Peitz und der Stadt Peitz vertretenden Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, wahlberechtigte Personen als Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen.
Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine ehrenamtliche Mitwirkung nach § 92 BbgKWahlG.
Ich weise außerdem auf folgende Einschränkungen hin:
können nicht dem Wahlausschuss angehören.
Die kommenden Wahlen werden eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Ich hoffe, dass ich wieder mit Ihnen rechnen kann und Sie wieder bereit sind, im Wahlvorstand mitzuarbeiten.
Da die Wahlen im nächsten Jahr sehr kompakt sein werden und wir jede Hilfe gebrauchen können, würde ich mich auch über zusätzliche Wahlhelfer freuen. Die Wahlvorstände sind für den reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung zuständig. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nach § 92 Kommunalwahlgesetz um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einem entsprechenden Erfrischungsgeld.
Wer Interesse an der Mitarbeit im Wahlausschuss oder im Wahlvorstand hat, der melde sich bitte unter der Telefonnummer 035601 38116 bei mir oder richte die Vorschläge schriftlich an:
Amt Peitz
Wahlleiterin
Schulstraße 6
03185 Peitz
oder per E-Mail an: wahlen@peitz.de