Titel Logo
Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 3/2023
Redaktioneller Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufruf zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss sowie von Beisitzern für die Wahlvorstände für die Wahlen im Mai 2024

Mitarbeit im Wahlausschuss für die Kommunalwahlen

Ich bitte entsprechend § 3 Abs. 1 BbgKWahlV i. V. m. § 16 Abs. 1 BbgKWahlG die in den jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Peitz und der Stadt Peitz vertretenden Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, wahlberechtigte Personen als Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen.

Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine ehrenamtliche Mitwirkung nach § 92 BbgKWahlG.

Ich weise außerdem auf folgende Einschränkungen hin:

  • Wahlbewerber und deren Vertrauenspersonen sowie
  • Wahlvorsteher oder Mitglieder der Wahlvorstände

können nicht dem Wahlausschuss angehören.

Mitarbeit im Wahlvorstand für die Kreistags-, Kommunal- und Europawahl

Die kommenden Wahlen werden eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Ich hoffe, dass ich wieder mit Ihnen rechnen kann und Sie wieder bereit sind, im Wahlvorstand mitzuarbeiten.

Da die Wahlen im nächsten Jahr sehr kompakt sein werden und wir jede Hilfe gebrauchen können, würde ich mich auch über zusätzliche Wahlhelfer freuen. Die Wahlvorstände sind für den reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung zuständig. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nach § 92 Kommunalwahlgesetz um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einem entsprechenden Erfrischungsgeld.

Wer Interesse an der Mitarbeit im Wahlausschuss oder im Wahlvorstand hat, der melde sich bitte unter der Telefonnummer 035601 38116 bei mir oder richte die Vorschläge schriftlich an:

Amt Peitz

Wahlleiterin

Schulstraße 6

03185 Peitz

oder per E-Mail an: wahlen@peitz.de

J. Hannusch
Wahlleiterin