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Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 3/2026
Nichtamtlicher Teil
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725 Jahre Peitz - Die Ersterwähnungsurkunde, eine schwierige Mission

von Christoph Malcherowitz

Historischer Verein zu Peitz e. V.

Im Jahr 2001 wollte Peitz das 700-jährige Ersterwähnungsjubiläum feierlich begehen. In meiner Unbedarftheit hatte ich beim damaligen Bürgermeister Heinrich Gellner und beim Amtsdirektor Hans Gahler nachgefragt, ob die Stadt eine Urkunde ihrer Ersterwähnung besitze. Übereinstimmend erhielt ich von beiden die Auskunft, „man habe dicke Bücher, in denen sei es ja niedergeschrieben“. So entstand die Idee, die nicht vorhandene Peitzer Ersterwähnungsurkunde zu suchen und eine Abschrift der Urkunde der Stadt zum 700-jährigen Jubiläum zu schenken. Durch den Peitzer Heimatforscher Franz Groger war in seinem Buch „Urkundliche Geschichte der Stadt und ehemaligen Festung Peitz“ ein lateinischer Auszug eines Urkundentextes publiziert worden, der sich auf eine Ersterwähnung bezog. Darin schilderte er, dass das „Erzstift Magdeburg“ die Grenzmark Lausitz „am 3. August 1301“ kaufte. Lagerte die Peitzer Urkunde unerkannt in einem deutschen Archiv, wenn ja, in welchem? Die meisten Anfragen in den Archiven blieben erfolglos. So zum Beispiel Anfragen im Thüringischen Hauptstaatsarchiv in Weimar und dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam führten zu keinem Ergebnis. Das Geheime Staatsarchiv in Dahlem hatte eine größere Anzahl von mittelalterlichen Urkunden aus Peitz, aber nur aus dem 15. Jahrhundert. Eine erste Spur führte im Jahr 1999 in das Magdeburger Landeshauptarchiv. Dort lagerte leider nicht die gesuchte Urkunde, sondern eine mögliche Abschrift der Urkunde „ohne Zeugenreihe und Datumzeile“. Wie weitere gemeinsame Recherchen mit der Magdeburger Archivarin Frau Gehrmann ergaben, handelte es sich um eine „Fälschung“, da die Urkundenabschrift nicht in Latein erstellt worden war und unsere Stadt Peitz nur als „pizne“ in dem vier Seiten umfassenden Text erwähnt wurde. Zeitgleich mit der Anfrage in Magdeburg wurde eine Anfrage an das Staatliche Zentralarchiv in Prag gestellt, in dem die Archivalien des „Böhmischen Kronarchivs“ verwahrt werden. Nach über drei Monaten teilte das Archiv mit, dass tatsächlich die Peitzer Ersterwähnungsurkunde vom 03. August 1301 dort vorhanden sei und man eine entsprechende Farbbildaufnahme der Urkunde anfertigen würde. Nach weiteren Wochen lag die Fotografie vor und weitere Probleme stellten sich ein. Die Urkunde war in Kirchenlatein der damaligen Zeit verfasst. Wer konnte heute solch eine Urkunde übersetzen? Zuerst fiel mir meine katholische Peitzer Pfarrei und die Probstei in Cottbus ein. Unser Peitzer Pfarrer Herr Andreas brachte mich mit einer unerfreulichen Information auf den harten Boden der Realität zurück. Er teilte mir mit, dass es so gut wie unmöglich sein würde, einen katholischen Pfarrer zu finden, der diese Urkunde übersetzen konnte. Nach langen intensiven Recherchen gelang es dann doch, eine Übersetzung der Urkunde aus Süddeutschland zu erhalten. Eine Übersetzung erfolgte in der damaligen Schreib- und Sprachweise und eine im modernen Deutsch. Das Böhmische Kronarchiv hatte dem Förderverein für die Museen der Stadt Peitz auch die Erlaubnis erteilt, die Urkunde zu publizieren. In der Urkunde sind neben Peitz über 20 weitere Städte, Burgen und Ortschaften aufgeführt. Als dann zum Beispiel Städte wie Spremberg von der Peitzer Urkunde erfuhren, wollten sie auch eine Urkunde haben. Wie der damalige Spremberger Bürgermeister Wochatz später mitteilte, wurden wohl alle anderen Urkundenanfragen abschlägig beschieden. Ein weiteres Problem beschäftigt leider bis heute immer wieder Leute, die sich mit unserer mittelalterlichen Stadtgeschichte intensiver befassen. Franz Groger hatte in seinem Urkundentext zur Peitzer Geschichte die Urkunde auszugsweise so zitiert: „…Castrum Schedelowe, Oppidum et Castrum Sprevenberch, Piltzne, oppidum et castrum Bucholcz, Castrum Sunnewalde, oppidum et castrum Finsterwalde, Oppidum et Castrum Sempftenberch, curiam Danenrode…“. Schon die Schreibweise unserer Stadt Peitz als „Piltzne“ fällt bei ihm auf. Weiter schreibt er: „Wenn bei dem Namen unserer Stadt jegliche Gattungsbezeichnung (Oppidum-Stadt, Castrum-Burg …) fehlt, so geht eben daraus hervor, daß es sich nicht allein um das Städtchen oder um die Burg, sondern um den ganzen Komplex um Peitz herum ...handelt…“. Hier irrte sich Franz Groger, was aber sicherlich der Tatsache geschuldet ist, dass er nicht mit dem Originaltext der Urkunde arbeiten konnte, sondern nur anhand einer fehlerhaften Überlieferung. In der Originalurkunde heißt die Textpassage tatsächlich: „castrum Schedelowe, opidum et castrum Sprewenberch, Pizne opidum et castrum, Bucholt castrum, Sunnenwalde opidum et castrum, Dinsterwalde opidum et castrum, Semftenberch curiam…“. Es fallen die unterschiedlichen Schreibweisen der Städte bei Groger und in der Originalurkunde auf. Bei Groger wird Danenrode als Curia (Gericht) bezeichnet, in der Originalurkunde ist der Gerichtsort in Senftenberg. Auch die Interpunktion im Grogertext ist anders. So ist in der Originalurkunde eindeutig „Pizne opdium et castrum“ also Peitz Stadt und Burg genannt. Im Grogertext „Piltzne“ was dann die Ursache für die vielen Deutungen bis in die heutige Zeit war, ob Peitz als Stadt und Burg erwähnt wurde. Leider ist es bis heute nicht gelungen, eine Urkunde aufzuspüren, die das Peitzer Stadtrecht begründet. Es bleibt weiterhin spannend, mal sehen, was die Zeit so noch an Interessantem bereithält.