Die Belegstelle ist nach Brandenburgischem Bienenzuchtgesetz vom 8. Januar 1996 staatlich anerkannt.
In der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. August 2023 sind im Schutzbereich der Belegstelle Rotkäppchen ausschließlich Völker der Linie der Belegstelle Rotkäppchen zu halten.
Annahme und Ausgabe von EWKs, Mehrwabenkästchen mit Drohnengitter sowie Abgabe der Königinnen erfolgt auf Vereinbarung nach telefonischer Anmeldung.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bienenhaltung sind einzuhalten.
Insbesondere:
| - | Brandenburgisches Bienenzuchtgesetz, |
| - | Bienenseuchenverordnung und |
| - | Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung eines Schutzbereiches zum Schutz der Belegstelle Rotkäppchen. |
Telefonische Auskünfte, Anmeldung und Bestellung sowie Termine für Öffentlichkeitsarbeit unter:
Tel.: 0170 74 10 530
Hans Jörg Breuninger
Belegstellenleiter