Auch im Jahr 2025 werden wieder Steuern und Gebühren fällig.
Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
1. Juli 2025 Grundsteuern (Jahreszahler), Hundesteuern, Friedhofsgebühren, Gebühren Winterwartung
15. August 2025 Grund- und Gewerbesteuern III. Quartal, Umlagen für den Gewässerverband Spree-Neiße
15. November 2025 Grund- und Gewerbesteuern IV. Quartal
Es wird darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen kein neuer Bescheid versendet wird. Bei den zuletzt erstellten Bescheiden handelt es sich zum größten Teil um Folgebescheide, die auch für zukünftige Jahre gelten.
Bitte entnehmen Sie diesen die zu zahlenden Beträge.
Wer bisher nicht am Abbuchungsverfahren beteiligt ist, wird im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung und zur Vermeidung von Mahngebühren um pünktliche Einzahlung der fälligen Beträge gebeten. Fällt die Fälligkeit auf das Wochenende, so zählt als Fälligkeitsdatum der nächstfolgende Werktag.
Dies ist durch Überweisung auf das jeweilige Konto der Gemeinde, in der die Steuern anfallen, möglich:
Amt/Gemeinde IBAN
Amt Peitz DE72 1805 0000 3509 0093 46
Drachhausen DE66 1805 0000 3509 1001 49
Drehnow DE94 1805 0000 3509 1000 33
Heinersbrück DE75 1805 0000 3509 1000 84
Jänschwalde DE40 1805 0000 3502 1010 00
Stadt Peitz DE26 1805 0000 3509 0090 10
Tauer DE53 1805 0000 3509 1000 92
Teichland DE32 1805 0000 3509 1068 72
Turnow-Preilack DE12 1805 0000 3509 1072 32
BIC für alle Konten: WELADED1CBN Sparkasse Spree-Neiße