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Peitzer LandEcho - Beilage: Amtsblatt für das Amt Peitz mit seinen Gemeinden
Ausgabe 7/2026
Nichtamtlicher Teil
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Regeln zum Fischerstechen:

1.

Eine Mannschaft besteht aus 4 Ruderern und dem „Fischer-Stecher“.

2.

Das Stechen ist nur vom Podest erlaubt in der Form „Gerade von Vorn“ dh. es darf nur geschoben und gestoßen werden.

3.

Das Stechen darf nur auf die Oberkörperpartie des Gegners erfolgen. Abwehrhandlungen mit der Hellebande sind erlaubt.

4.

Verlässt ein Kahn die abgesteckte Kampfbahn in voller Länge, erfolgt eine Disqualifizierung.

5.

Der Ausscheid erfolgt im KO-System.

Das Organisationsteam