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Gemeindeschreiber für das Amt Plessa
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil
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Die Gemeinde Plessa schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende in Vollzeit mit 39 Stunden zu besetzende Stelle aus



Hausmeister/in für Kulturhaus und Kita (m/w/d)

Das Amt Plessa liegt im Landkreis Elbe-Elster, im südlichen Land Brandenburg. Es ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet die amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa und Schraden. Die Gemeinde Plessa ist Träger der Kita „Zwergenstübchen“ und eines Kulturhauses.

Für die vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir Bewerber/innen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung in einem handwerklichen Beruf.

Weitere Voraussetzungen sind die Befähigung zum Führen von Bau- und Arbeitsmaschinen. Der/Die Bewerber/in muss eine Berechtigung und Befähigung zum Führen von Fahrzeugen mindestens der Klassen B, BE besitzen.

Wir erwarten Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbständiger Arbeitsweise. Eine körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft sowie ein freundliches Auftreten runden das Bewerberprofil ab. Weitere Bedingung ist eine hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten (Rufbereitschaft).

Ihre Aufgaben:

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Begleitung/Betreuung von Fremdfirmen bei Arbeiten aller Art, auch Wartungsarbeiten

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Organisation der Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen - hier: Abstimmung mit Verwaltung

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Kontrolle, Erhalt und Pflege der Gebäude, Inneneinrichtungen und Außenanlagen

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Überprüfung sämtlicher Anlagen und Meldung bei Fehlern an die Verwaltung

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Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (Reinigung, Inventar räumen)

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sämtliche handwerkliche Arbeiten

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Materialbeschaffung

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Gartenarbeiten

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Müllentsorgung

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Schneeräumung auf und um die Gelände

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Post- und Botengänge und Besorgungsfahrten

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Durchführung von Kontrollen der Spielgeräte (innen und außen) - Sichtprüfung

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Heizungs- und Lüftungsanlage überprüfen

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Ablesen von Zählerständen

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Mitteilungen von Mängeln an die Verwaltung

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Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Einrichtung

Wir bieten:

  • Vergütung nach der Entgeltgruppe 4 TVöD (VKA)
  • Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden pro Woche)
  • umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Jahressonderzahlung, Leistungsprämie gemäß TVöD
  • Betriebliche Altersversorgung
  • 30 Tage Urlaub

Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.

Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.01.2025 an das

Amt Plessa

Fachbereich III - Kennwort: Hausmeister Plessa

Steinweg 6

04928 Plessa

oder per Mail an anja.heller@plessa.de.

Auskunft erteilt Frau Anja Heller, Fachbereichsleiterin, Tel.-Nr.: 03533 480612, E-Mail: anja.heller@plessa.de oder Frau Gabi Thiere, Sachbearbeiterin Personalwesen, Tel.-Nr.: 03533 480615, E-Mail: gabi.thiere@plessa.de.

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Datenschutzhinweis:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Schrey
Amtsdirektor