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Gemeindeschreiber – Amtsblatt für das Amt Plessa
Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
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Sonstige Informationen der Amtsverwaltung



Das Amt Plessa schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine, zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Amtes Plessa, befristete Vollzeitstelle (39h/Woche) für das Klimaschutzmanagement aus

Das Amt Plessa liegt im Landkreis Elbe-Elster, im südlichen Land Brandenburg. Es ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet die amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa und Schraden. Die Kernverwaltung des Amtes Plessa hat 23 Mitarbeiter, 2 Auszubildende und wird vom Amtsdirektor geleitet.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • das Projektmanagement der kommunalen Klimaschutzaktivitäten nach einem vorgegebenen, fördermittelgerechten Aufgaben- und Maßnahmenplan sowie die Initiierung und Umsetzung dieser Maßnahmen
  • die Unterstützung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Amtes Plessa
  • die Prüfung und Akquirierung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
  • die fachliche Unterstützung der Amtsverwaltung als energie- und klimaschutztechnische Schnittstelle der Verwaltung und Beratung von Abgeordneten und politischen Gremien
  • die Initiierung und Kontrolle von Maßnahmen zur Sicherung/Förderung des Wasserhaushaltes
  • Monitoring der monatlichen Verbräuche von kommunalen Objekten, Datenanalyse, Auswertungen und Festlegung von Handlungsbedarfen
  • die Initiierung und Kontrolle von Maßnahmen zur technisch-energetischen Optimierung des kommunalen Gebäude- und Anlagenbestandes
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis/Netzwerk zur Planung und Umsetzung von Energieprojekten und -partnerschaften sowie deren weitere Betreuung
  • die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Mobilität und erneuerbarer Energien den Aufbau und die Betreuung des Klimaschutz-Controllings
  • die Förderung von Bürger- und Wirtschaftsbeteiligungen, Presse-, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
  • die Moderation von themenbezogenen Veranstaltungen und Schulungen
  • gegenüber dem Fördermittelgeber eigenständige Nachweisführung, Überwachung der Fördermittel und Projektabrechnung

Fachliche und persönliche Voraussetzungen:

  • Nachweis eines erfolgreichen Fach-/Hochschulabschlusses bzw. Abschluss als staatlich geprüfter Techniker für den Bautechnischen Bereich - Anlagentechnischen Bereich, alternativ der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Umweltschutz- und Energietechnik bzw. eine andere gleichwertige Qualifizierung für das oben genannte Aufgabengebiet
  • Abschluss als Installateur- und Heizungsbauermeister/innen
  • Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik
  • Erweiterte Kenntnisse im Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement, Regionalentwicklung, Wasserwirtschaft sowie Forstwirtschaft
  • fundierte Kenntnisse und technisches Verständnis in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, erneuerbare Energien, Energieeffizienz sowie praktische Erfahrungen in der Bearbeitung von Klima- und Umweltschutzprojekten
  • sehr gute Kenntnisse und technisches Verständnis sowie Berufserfahrung in den Bereichen Haustechnik bzw. technische Gebäudeausrüstung
  • Fachkenntnisse zum Bau- und Vergaberecht
  • ausgeprägte Kommunikations-, Moderations-, Präsentations- und Medienkompetenz
  • Kenntnisse und Erfahrungen bei der Beantragung, Verwaltung, Verwendung, Kontrolle und Abrechnung von Fördermitteln sowie Projektumsetzung und Evaluation
  • sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office, besonders Word, Excel, Power Point, GIS und Graphikprogrammen als Voraussetzung zur Erstellung von Graphiken, Layouts und Tabellenkalkulationen
  • Führerschein der Klasse B und Fahrbereitschaft

Ihre Stärken sind:

eine selbständige Arbeitsweise, ausgeprägte Kommunikations-, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Engagement, Belastbarkeit, Kreativität, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein sowie Flexibilität bei der Arbeitszeit/-organisation

Wir bieten:

Ihnen eine befristete Vollzeitbeschäftigung (39,0 Std./Wo.) bis 30.09.2025, basierend auf einer Fördermittelgewährung. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst VKA in der EG 9c. Der Arbeitsort ist in 04928 Plessa, Sitz des Amtes Plessa.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)

Telearbeit nach Absprache

Jahressonderzahlung, Leistungsprämie gemäß TVöD

30 Tage Urlaub plus 24.12. und 31.12. arbeitsfrei

betriebliche Altersvorsorge

Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.

Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 10.11.2023 an das

Amt Plessa

Fachbereich III - Kennwort: Klimaschutzmanager/in

Steinweg 6

04928 Plessa

oder per Mail an anja.heller@plessa.de.

Auskunft erteilt Frau Anja Heller, Fachbereichsleiterin, Tel.-Nr.: 03533 480612, E-Mail: anja.heller@plessa.de oder Frau Gabi Thiere, Sachbearbeiterin Personalwesen, Tel.-Nr.: 03533 480615, E-Mail: gabi.thiere@plessa.de.

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Datenschutzhinweis:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Schrey
Amtsdirektor