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Gemeindeschreiber – Amtsblatt für das Amt Plessa
Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
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Sozialraumplanung und Jugendkoordination aus



Das Amt Plessa schreibt zum 01.01.2024 eine befristete Vollzeitstelle (39h/Woche) der Stabstelle für Sozialraumplanung und Jugendkoordination aus

Das Amt Plessa liegt im Landkreis Elbe-Elster, im südlichen Land Brandenburg. Es ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet die amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa und Schraden. Die Kernverwaltung des Amtes Plessa hat 23 Mitarbeiter, 2 Auszubildende und wird vom Amtsdirektor geleitet.

Das Aufgabengebiet umfasst:

Durchführung einer offenen Treffpunktarbeit in Form einer Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Jugendclubs des Amtsgebietes

aufsuchende Arbeit an Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Bereichen

Unterstützung von Eigeninitiative und ehrenamtlichem Engagement durch Bereitstellung von Informationen und Beratungen

Erarbeitung, Koordination und Durchführung von bedarfsgerechten Angeboten und Projekten

Sozialpädagogische Arbeitskonzepte erstellen und Fortschreiben

Situationsanalysen fertigen und Entwicklungstendenzen darstellen

Zusammenarbeit mit den politischen Gremien im Amt, Vereinen, Schulen und Jugendamt

Bewirtschaftung der Haushaltsstellen im Aufgabenbereich

Durchführung von Inventuren und Anpassung des Inventars

Sozialraumplanung und Sozialraumentwicklung (Akquise von Fördermitteln, Planung und Durchführung von Projekten, Berichterstattung in den Gremien der Gemeinden und des Amtes)

Unsere Anforderungen:

Abschluss als Diplom-Sozialpädagoge(in), Diplom-Sozialarbeiter(in) bzw. Zertifikatsabschluss

pädagogischer/psychologischer/sozialer/sozialpädagogischer Hochschulabschluss mit persönlicher und beruflicher Eignung gemäß § 72 SGB VIII und 72a SGB VIII oder

pädagogischer/psychologischer/sozialer/sozialpädagogischer Grundberuf mit persönlicher und beruflicher Eignung gemäß § 72 SGB VIII und 72a SGB VIII verbunden mit einer dem Aufgabenbereich entsprechenden Zusatzqualifikation

Organisationstalent und Kreativität im Arbeitsbereich

Durchsetzungsvermögen und Fähigkeit zur Konfliktbewältigung

Hohe Einsatzbereitschaft mit flexibler Arbeitszeit auch an Sonn- und Feiertagen

Nutzung des eigenen PKW

Führerschein der Klasse B und Fahrbereitschaft

sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office

Ihre Stärken sind:

eine selbständige Arbeitsweise, ausgeprägte Kommunikations-, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Engagement, Belastbarkeit, Kreativität, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein sowie Flexibilität bei der Arbeitszeit/-organisation

Wir bieten:

eine befristete Vollzeitbeschäftigung (39,0 Std./Wo.) gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst VKA in der EG 10. Der Arbeitsort ist in 04928 Plessa, Steinweg 6 (Büro), sowie in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Plessa (Jugendclubs).

Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)

Telearbeit nach Absprache

Jahressonderzahlung, Leistungsprämie gemäß TVöD

30 Tage Urlaub plus 24.12. und 31.12. arbeitsfrei

betriebliche Altersvorsorge

Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.11.2023 an das

Amt Plessa

Fachbereich III - Kennwort: „Stabstelle“

Steinweg 6

04928 Plessa

oder per Mail an anja.heller@plessa.de.

Auskunft erteilt Frau Anja Heller, Fachbereichsleiterin, Tel.-Nr.: 03533 - 4806 12, E-Mail: anja.heller@plessa.de oder Frau Gabi Thiere, Sachbearbeiterin Personalwesen, Tel.-Nr.: 03533 - 4806 15, E-Mail: gabi.thiere@plessa.de.

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Datenschutzhinweis:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Schrey
Amtsdirektor