Leider stellen wir immer wieder unerlaubtes Plakatieren der Bekanntmachungs- und Aushangkästen fest, welche in der Folge aufwendig gereinigt werden müssen.
Wir weisen daher darauf hin, dass jegliches, selbstständiges Anbringen von Plakaten und Aushängen außen an den Bekanntmachungs- und Aushangkästen der Gemeinden und Ortsteile untersagt ist.
Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Vereine, Kirchen und sonstige Institutionen.
Sollten Sie unsere Einwohnerinnen und Einwohner mittels Aushang über öffentliche Veranstaltungen o. Ä. informieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Amtsverwaltung.
Wir bitten um Beachtung!