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Gemeindeschreiber für das Amt Plessa
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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Hinweise zur Einreichung von Artikeln

Ortsansässige Kitas, Grundschule, Feuerwehren, Vereine usw. haben die Möglichkeit, kostenfrei Artikel im „Gemeindeschreiber“ zu veröffentlichen.

Bitte reichen Sie Ihre Artikel pünktlich zum Termin des Redaktionsschlusses ein. Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden für die jeweilige Ausgabe nicht mehr berücksichtigt und können erst in der darauffolgenden Ausgabe veröffentlicht werden.

Die Beiträge werden redaktionell nicht überarbeitet. Für Richtigkeit und Form sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich.

Die Artikel für den „Gemeindeschreiber“ sind in digitaler Form - i. d. R. per E-Mail: franziska.streil@plessa.de - einzureichen. Ihre Texte reichen Sie bitte als Word-Datei ein. PDF-Dateien können nicht optimal verarbeitet werden.

Fotos für den „Gemeindeschreiber“ sollten eine gute Qualität haben. Bilder bitte nicht in das Word-Dokument einbetten, sondern als Anlage als JPG-Datei beifügen und nicht mehr als 3 Fotos pro Artikel.

Der Einsender garantiert, dass er das Urheberrecht für die Fotos und Texte besitzt und, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen (bei Personen unter 18 Jahren die jeweiligen Personensorgeberechtigten) mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

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Sie haben den „Gemeindeschreiber“ nicht oder verspätet per Post erhalten?

Dann teilen Sie uns dies bitte zeitnah unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift telefonisch: 03533 4806-44 oder per E-Mail: franziska.streil@plessa.de mit!

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Zustellung nicht an Haushalte erfolgen kann, die ein "Werbeverbotsschild" an ihrem Briefkasten angebracht haben.