Seit dem 8. Mai können Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte beantragt werden.
Das Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger hierfür wurde am 8. Mai freigeschaltet.
Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle, Holz o.Ä.) heizen, können (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
bitte beachten Sie:
| - | Anträge sind online zu stellen. |
| - | Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, oder bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können werktags von 8 bis 17 Uhr mit dem ILB-Beratungsteam telefonieren, die Hotline lautet: 0331 660 2920. |
| - | Hinweise und Berechnungsbeispiele einschließlich eines Online-Rechners finden Sie hier: www.ilb.de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte |
| - | Das Online-Antragsportal öffnet sich erst dann, wenn über den Online-Rechner die persönliche Antragsberechtigung berechnet worden ist. Einen Direktzugang zur Antragstellung gibt es demzufolge nicht. |
| - | Eine eventuell angestrebte Papier-Antragstellung ist möglich, allerdings führt diese zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. |
ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB:
www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte
weitere Informationen:
| - | Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE): www.mwae.brandenburg.de |
| - | Internetseite der ILB: www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte |
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 08.05.2023