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Gemeindeschreiber für das Amt Plessa
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Stellenausschreibung Sekretariat und Sachbearbeitung Sitzungsdienst



 

 

Das Amt Plessa schreibt zum 01.07.2026 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende, befristete und in Vollzeit mit 39 Stunden zu besetzende Stelle aus:

Sekretariat und Sachbearbeitung Sitzungsdienst

(m/w/d)

Das Amt Plessa liegt im Landkreis Elbe-Elster, im südlichen Land Brandenburg. Es ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet die amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa und Schraden. Die Kernverwaltung des Amtes Plessa hat 23 Mitarbeiter und wird vom Amtsdirektor geleitet.

Ihre Aufgaben:

Sekretariat

-

Vorzimmertätigkeit für den Amtsdirektor

 

o

Vor- und Nachbereitung von Terminen

 

o

Verantwortlichkeit für Beratungsraum

-

Schreibarbeiten aus den Fachbereichen

-

Führen der Gebührenkasse

-

Posteingang inkl. Scannen von Rechnungen, Postverteilung und Postausgang

-

Telefondienst

-

„MAERKER“-Redaktion

-

Verwaltungsregistratur

 

 

Sachbearbeitung Sitzungsdienst

-

Bekanntmachungen/Einladungen für alle Gemeindevertreter- und Amtsausschusssitzungen schreiben und Sitzungen entsprechend vorbereiten inkl. Pflege Ratsinformationssystem

-

von Sachbearbeitern erarbeitete Beschlussvorlagen weiterbearbeiten

-

Teilnahme an den Sitzungen und Verfassen der Protokolle für die Gemeindevertretungen Hohenleipisch, Plessa und den Amtsausschuss

-

Nachbereitung der Sitzungen

-

Führung des Sitzungsarchivs

-

Abrechnung der Aufwandsentschädigungen

-

Einladungen und Beschlussvorlagen für die Ortsbeirats- und Hauptausschusssitzungen fertigen

-

vorgefertigte Protokolle für OBR Döllingen und Kahla sowie HAS Plessa und Hohenleipisch in Sitzungsdienst einarbeiten

Eine zeitweise Erweiterung des Aufgabengebietes ist möglich.

 

 

Wir erwarten:

eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/er, Kauffrau für Büromanagement oder vergleichbar

Kenntnisse im Bereich Sitzungsdienst sind wünschenswert

sehr guter Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen

selbstständiges Arbeiten und übergreifende Denkweise

Eigeninitiative, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, eine teamorientierte Arbeitsweise, gutes Ausdrucksvermögen

Wir bieten:

Die zu besetzende Stelle ist eine nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) Stelle im Fachbereich III - Bürgerservice und Verwaltungssteuerung.

Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in der EG 6.

Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die Jahressonderzahlung und Leistungsprämie gemäß TVöD sowie die betriebliche Altersversorgung und 30 Tage Urlaub runden das Stellenprofil ab.

Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.

Bitte richten Sie diese mit den üblichen und vollständigen Unterlagen bis zum 19.06.2026 an das

Amt Plessa

Fachbereich III - Kennwort: Fachbereich III

Steinweg 6

04928 Plessa

oder per Mail an anja.heller@plessa.de zu.

Auskunft erteilt Frau Anja Heller, Fachbereichsleiterin, Tel.-Nr.: 03533 - 4806 12, E-Mail: anja.heller@plessa.de oder Frau Gabi Thiere, Sachbearbeiterin Personalwesen, Tel.-Nr.: 03533 - 4806 15, E-Mail: gabi.thiere@plessa.de.

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Datenschutzhinweis:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Schrey
Amtsdirektor