Titel Logo
Gemeindeschreiber – Amtsblatt für das Amt Plessa
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeiner Hinweis zur Ausstellung einer Bestätigung über Zuwendungen



Werte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie an dieser Stelle über den Umgang in Bezug auf die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen im Amt Plessa informieren.

Für alle eingehenden Spenden ab dem Wert von 300,01 EUR werden von uns automatisch Bestätigungen über Zuwendungen an den Einzahler ausgestellt. Übersteigt Ihre Spende jedoch nicht die 300 EUR, verzichten wir auf die Ausstellung einer solchen Bestätigung. Mit dieser Vorgehensweise beziehen wir uns auf § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955).

Demnach genügt als Nachweis für Zuwendungen an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, die den Wert von 300 EUR nicht übersteigt, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug).

Sollten Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung wünschen, stellen wir Ihnen diese selbstverständlich auf Anfrage gern aus. Ansprechpartner dafür ist Frau Giesler (Telefon: 03533 4806-24).

Göran Schrey
Amtsdirektor