Gemeindeanzeiger - Amtsblatt für die Gemeinde Röderland
Ausgabe 11/2024
Aus der Gemeindeverwaltung
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Wichtige Information für alle Hundebesitzer: Neue Hundehalterverordnung ab dem 01.07.2024
Liebe Hundebesitzer,
am 1. Juli 2024 ist im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten. Diese bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die alle Hundebesitzer betreffen:
- Kennzeichnungspflicht: Ab der 8. Lebenswoche müssen alle Hunde mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme ist auf eigene Kosten durch den Halter zu veranlassen.
- Meldepflicht beim Ordnungsamt: Jeder Hund muss dem Ordnungsamt gemeldet werden. Die Meldung muss Angaben zur Rasse, dem Wurfdatum, der Farbe, der unveränderlichen Mikrochip-Nummer und den persönlichen Daten des Halters enthalten. Wenn Sie Ihren Hund bislang nur steuerlich registriert haben, bitten wir Sie, die ordnungsbehördliche Meldung spätestens bis zum 15. November 2024 nachzuholen. Hierfür steht auf der Website der Gemeinde Röderland ein Formular zur Verfügung, das künftig sowohl für die steuerliche Anmeldung als auch für die Meldung beim Ordnungsamt genutzt werden kann.
Einstufung gefährlicher Hunde:
Künftig gibt es eine Unterscheidung zwischen „nichtgefährlichen“ und „gefährlichen“ Hunden. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht mehr allein anhand der Rasse bestimmt, sondern anhand seines Verhaltens.
Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er:
- über das natürliche Maß hinaus menschen- oder tiergefährdende Eigenschaften zeigt,
- durch einen Biss Menschen oder Tiere verletzt hat, ohne selbst provoziert worden zu sein,
- unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzt oder reißt,
- wiederholt Menschen gefährdet oder aggressiv anspringt, ohne provoziert worden zu sein.
Falls eine Gefährlichkeit Ihres Hundes vermutet wird, prüft das Ordnungsamt den Fall. Hierbei können Sachverständige oder das Veterinäramt hinzugezogen werden – die Kosten hierfür trägt der Halter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt